Ratgeber



An wen kann ich mich wenden?

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung von Werkstätten, Autovermietungen, gegnerischer Haftpflichtversicherungen oder anderen abgenommen werden soll. Gerade bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht den vollen Schadensersatz erstattet bekommen.

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Um den vollen Schadensersatz durchzusetzen, ist es von Vorteil, sich an einen Anwalt zu wenden. Haben Sie am Unfall keine Schuld, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Rechtsanwalt bezahlen. Bei Streitfällen deckt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ab.


Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)

Möchten Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, dann können Sie nach Sachverständigengutachten abrechnen (fiktive Abrechnung). Es können die Stundensätze der Vertragswerkstatt angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht älter als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt ist. Der Schadensersatzanspruch geht vom Wiederbeschaffungswert aus, von dem der Restwert des Fahrzeuges abgezogen wird. Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug tatsächlich verkehrssicher repariert wurde und mindestens 6 Monate weiter genutzt wird. Die Mehrwertsteuer wird nur dann gezahlt, wenn sie auch wirklich anfällt. Wird privat ein Ersatzwagen gekauft oder das Unfallfahrzeug wird selbst repariert, erhält man den Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer.


Ansprüche



Sollte der Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall tragen, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung meist vollständig für den entstandenen Schaden. Liegt ein Mitverschulden des Fahrzeugführers Ihres Fahrzeuges vor, wird nur ein Teil des Schadens entsprechend dem Mitverschulden erstattet. Schadensersatzansprüche können direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der Kfz-Versicherung des Schuldtragenden entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.




Mietwagenkosten


Eventuell ist Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzungsfähig,in diesem Fall ist es möglich sich einen Ersatzwagen anzumieten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kosten der Anmietung nicht überhöht sind, ansonsten besteht die Gefahr, die Mietwagenkosten nicht vollständig erstattet zu bekommen.

Ist Ihr Fahrzeug nicht nutzungsfähig und Sie verzichten auf einen Mietwagen, dann können Sie den Nutzungsausfall geltend machen. In einem Unfallgutachten wird für Sie der Nutzungsausfall, die Wiederbeschaffungsdauer und die Reparaturdauer festgesetzt.

Der Wiederbeschaffungswert wird leicht unterschiedlich definiert. Mit Wiederbeschaffungswert ist der Wert gemeint, den der Geschädigte (Anspruchsteller) aufwenden muss um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Dabei werden wichtige wertbeeinflussende Faktoren wie Seriösität des Händlers, örtliche Marktlage, Marktgängigkeit, Ausstattung und andere Faktoren berücksichtigt.

Der Restwert ist der Wert, den ein Fahrzeug im aktuellen Zustand, mit noch vorhandenen Schäden, auf den aktuellen Markt erzielt. Es wird dabei das höchst abgegebene Angebot genommen. Der Restwert kann einmal geschätzt und einmal durch einholen von Restwertangeboten ermittelt werden. Sollte ein eindeutiger Reparaturschaden und die Reparaturkosten damit sehr gering ausfallen, so kann der Restwert geschätzt werden.

Google Bewertung
5.0
Basierend auf 23 Rezensionen
js_loader

GBDF/ Kfz Gutachter in Berlin Lichtenberg und Umgebung

Kfz Gutachter Lichtenberg